Mein Name ist Torsten Imbeck. Ich wurde 1963 geboren, bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Nach einer abgeschlossenen Ausbildung zum Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und einem anschließenden Studium zum Diplom-Kaufmann bin ich seit 1991 selbständig in der Immobilienwirtschaft tätig.
Im Rahmen meiner selbständigenTätigkeit interessierte mich zunehmend die Wertermittlung von Immobilien, sodass ich 1997 ein weiterbildendes Studium zum Diplom-Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (DIA) absolviert habe, welches ich 1999 abgeschlossenhabe.
Nach rund 4 jähriger Tätigkeit im Bereich der Immobilienwertermittlung habe ich im Jahr 2003 die Sachkundeprüfung vor der Handelskammer Hamburg für die Bewertung von Grundstücken erfolgreich abgelegt und bin seitdem als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken tätig.Eine höherwertigere Qualifikation ist in der Immobilienbewertung in Deutschland nicht vorhanden.
Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich viele Arten von Immobilien, wie Industriegrundstücke, landwirtschaftliche Immobilien, Bürogebäude, Wohn- und Geschäftshäuser, Mehrfamilienhäuser aber natürlich auch Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Eigentumswohnungen bewertet. Zu meinen Auftraggebern gehören Amtsgerichte und Landgerichte in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Immobilienfirmen und natürlich auch Privatpersonen. Gerne bin ich auch beratend tätig.
Auch heute bin ich immer noch von der abwechslungsreichen Tätigkeit in der Immobilienbewertung und dem Kontakt zu meinen Mitmenschen begeistert. Jede Immobile ist anders und jedes Verkehrswertgutachten muss individuell erstellt werden.
Sie finden mein Büro im Mühlenberger Weg 61 in Hamburg-Blankenese.
Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen.
Ihr Torsten Imbeck
Grundsätzlich werde ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken tätig, um ein Privatgutachten oder ein gerichtsfähiges Gutachten zu erstellen. Meine Gutachten sind sog. Verkehrswertgutachten gem. § 194 Baugesetzbuch (BauGB), welche von Gerichten und Behörden anerkannt werden.
Meine Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die Immobilien- oder Grundstücksart. Ich bewerte jegliche Form von Immobilien wie zum Beispiel Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Ferienimmobilien bis hin zu großen Industrieanlagen oder Einkaufszentren. Auch unbebaute Grundstücke oder landwirtschaftliche Grundstücke wie Äcker, Weiden und Waldflächen werden von mir bewertet.
Ich werde primär bei privatem An- und Verkauf von Grundstücken oder Immobilien als Experte zu Rate gezogen. Bei einer Zwangsversteigerung, bei Rechtsstreitigkeiten wie etwa Scheidung, Betrugsverfahren oder Erbschaften oder bei der Erstellung von Schiedsgutachten werde ich gerichtlich beauftragt.
Um den Anforderungen an ein Gutachten gerecht zu werden, welche sich aus der Mustersachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ergeben, sind viele komplexe Vorgänge notwendig. Während eines umfangreichen Ortstermins wird eine Fotodokumentation angefertigt. Das Aufmaß und eventuelle Instandhaltungsmängel werden aufgenommen. Alle bewertungsrelevanten Unterlagen werden bei der Begutachtung herangezogen. Hierzu gehören unter anderem Anliegerbescheinigungen, Baulastenauskünfte, Kontaminationsauskünfte, Grundbuchauszüge und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sowie ggf. bei Eigentumswohnungen die Protokolle der Wohnungseigentümerschaftsversammlungen, die Jahresabrechnungen sowie die Wirtschaftspläne.
Je nach Objektart erfolgt die Wertermittlung nach dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren. Die Verkehrswertermittlung erfolgt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 01. Juli 2010 und den Wertermittlungsrichtlinien 2006.
Mein Honorar richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung des Bundesverbands Deutscher Grundstückssachverständiger e. V. Mein ermittelter Verkehrswert ist die Grundlage für das Honorar. Auslagen für zum Beispiel Bau- und Altlastenauskünfte, Anliegerbescheinigungen, Fahrtkosten und die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert berechnet.
Für ein bewertetes Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 250.000 € fallen als Ansatz circa 2.000,00 € Gutachterhonorar zuzüglich aller Nebenkosten und MwSt. an.
Selbstverständlich können Pauschalhonorare vereinbart werden. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.
Das Honorar richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Bei dieser Honorierung ist der Zeitaufwand Grundlage für die Berechnung des Honorars. Der Stundensatz beträgt zur Zeit 90,00 € zuzüglich MwSt. Auslagen, Schreibgebühren und Fahrtkosten werden gesondert berechnet.
Dipl. Kfm. Torsten Imbeck
Mühlenberger Weg 61
22587 Hamburg
Tel. +49 40 8664 5164
E-Mail: info@gutachter-imbeck.de